Erfahrungen aus den Ländern, die die Maskenpflicht teilweise schon vor Weihnachten abgeschafft haben, belegen, dass es nicht mehr zu einer gefährlichen Entwicklung im Infektionsgeschehen kommt. Damit fällt die Begründung für die Maskenpflicht weg, die Abschaffung ist somit auch eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit.
Die administrative Umsetzung der Entlastung erfolgt durch die Länder.
In Nordrhein-Westfalen ist das Wirtschaftsministerium (MWIKE) zuständig.
Ich habe erfahren, dass hier aktuell an den Details zur Umsetzung gearbeitet wird.
Ich bleibe gerne für Sie am Ball und komme gerne nochmals auf Sie zu, sobald mir neue Information vorliegen.
Wir werden eine Güterverkehrsumfahrung des Knotens Köln über das RWE-Netz realisieren. Ungenutzte Werksbahnen sollen vom Bund übernommen und eingesetzt werden.