Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Installation und Erwerb einer Photovoltaikanlage sowie für dazugehörige Stromspeicher eine Umsatzsteuer von null Prozent. Dieser neue Nullsteuersatz für Installation und Erwerb gilt tatsächlich nur für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 geliefert bzw. installiert werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.
Der Birgelener Urwald, die touristisch genutzten und die schützenswerten Bereiche des Waldes werden nicht überleben, wenn wir die Energiewende nicht vollziehen.
Die Prüfung der Möglichkeiten soll abgewartet werden. Wir Grüne aus Rodenkirchen unterstützen Ihren Wunsch nach einer Einbahnstraße und sehen die Vorteile überwiegen.
Das Tragen von Masken war ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Pandemie.