Wann bekommen Verbraucher von Nachtspeicherheizungen endlich eine finanzielle Unterstützung.
Sehr geehrter Herr Schick,
warum werden Verbraucher von Nachtspeicherheizungen immer noch nicht finanziell unterstützt. z.B. mit einer Einmalzahlung, auch gerne an die Heimatversorger direkt. Wir werden immer noch vergessen und keiner kümmert sich drum. Kein Härtefallfonds tritt dafür ein. Aber andere leitungsunabhängige Heizungsformen werden jetzt unterstützt. Was ist das für eine ungerechte Behandlung. Ich habe eine Nachtspeicherheizung und eine 94%ige Erhöhung des Nachttarifs bekommen. Die Strompreisbremse wirkt hier gar nicht. Wechseln kann ich den Stromanbieter auch nicht, weil nur der Grundversorger den Nachttarif anbieten darf.
Also wann wird die Politik endlich aktiv und kümmert sich um die finanziellen Sorgen der Verbraucher von Nachtspeicherheizungen???
Sehr geehrte Frau N.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und das damit verbundene Vertrauen sich mit Ihrem Anliegen an mich zu verwenden. Ihre Verärgerung über die bisher fehlende Unterstützung für die Verbraucher von Nachtspeicherheizungen kann ich gut nachvollziehen.
Der völkerrechtswidrige Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine hat im Jahr 2022 zu einem Energiepreisschock in Deutschland geführt, der mit erheblichen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger einherging. Auch wenn die Preisniveaus für Strom und Gas sich erheblich von ihren Rekordständen aus dem vergangenen Jahr entfernt haben, sind die Kosten für Energie im Vergleich zum Vorkrisenniveau gestiegen.
Nicht jede Teuerung kann der Staat ausgleichen, aber es braucht eine faire Unterstützung für die Menschen in unserem Land, die von stark gestiegenen Energiepreisen betroffen sind.
Natürlich braucht es gezielte Lösungen für die von Ihnen genannten Schwierigkeiten, die durch die massiv gestiegenen Energiepreise entstehen. Die Zuständigkeit für die Energiepreisbremsen liegt ausschließlich beim Bund. Sicher werden Sie verstehen, dass ich also als Landtagsabgeordneter keinen konkreten Einfluss auf die Entscheidungen des Bundes nehmen kann. Selbstverständlich befasst mich das Thema dennoch und ich hoffe, ich kann Ihnen mit nachfolgenden Informationen weiterhelfen, denn eine Entlastung auch bei Heizstrompreisen ist nun in Sicht.
Der Bund und die Länder haben durch verschiedene Entlastungspakete im letzten Jahr eine Vielzahl an Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, um die finanziellen Belastungen aufgrund der gestiegenen Energiepreise zu mindern. Viele dieser Entlastungsmaßnahmen führen zu einer generellen Entlastung, unabhängig von der Art des eingesetzten Energieträgers (Strom, Gas etc.). Zu diesen Entlastungsmaßnahmen zählen die Energiepreispauschale, die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, der Heizkostenzuschuss für wohngeldberechtigte Personen, die Rentenanpassung, der Kinderbonus, die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags und des Grundfreibetrags sowie die Erhöhung der BaföG-Sätze für Studierende und Auszubildende. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich in den nächsten Jahren in Summe mit mehr als 10 Milliarden Euro an den Entlastungspaketen.
Einige Maßnahmen dämpfen aber auch gezielt die finanzielle Belastung aufgrund des gestiegenen Strompreises. Dazu zählt die Herabsetzung der EEG-Umlage mit Wirkung zum 01. Juli 2022 auf null und die vollständige Abschaffung der EEG-Umlage ab dem 01. Januar 2023.
Zudem entlasten nun die sog. Gas- und Strompreisbremsen den Basisverbrauch, die der Bund in seiner alleinigen Zuständigkeit eingeführt hat. Mit der Strompreisbremse wird der Strompreis für private Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen von März 2023 bis April 2024 bei 40 Cent pro Kilowattstunde für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt.
Der Bund hat lange Zeit keinen weiteren spezifischen Unterstützungsbedarf für Heizstrom gesehen. Mittlerweile hat er diese Sichtweise korrigiert. Aktuell befindet sich die Anpassung des Strompreisbremsengesetzes auf Bundesebene im parlamentarischen Verfahren. Es ist vorgesehen, dass der Referenzpreis für Heizstrom bei 28 ct/kWh festgesetzt wird. Für diese zusätzliche Entlastung stellt der Bund 200 Millionen Euro bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Schick MdL