Nordrhein-Westfalen - Fragen & Antworten

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Antwort von Stefan Engstfeld
Bündnis 90/Die Grünen
• 09.02.2022

Grundlegend erfolgen Quarantäne-Anordnungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und sind in Form der Hausquarantäne freiwillig umzusetzen. Für eine Überweisung in eine Unterbringungsstelle bei Zuwiderhandlung wäre eine richterliche Anordnung erforderlich.

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