Frage an Stefan Engstfeld von Jutta B. bezüglich Menschenrechte
Sehr geehrte Herr Engstfeld,
es geht um folgende Nachricht:
https://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Steinfurt/Greven/4215556-Kreis-mietet-fuer-den-Notfall-Gebaeude-an-Der-Zaun-fuer-Quarantaene-Suender
Ist das wirklich Ihr Ernst? Oder stimmt das nicht? Das wäre ein eklatander Eingriff in die Menschenrechte. Das ist zwar momentan leider üblich, aber das geht dann wohl über die rote Linie hinaus.
Bitte beantworten Sie mir die Frage: Soll dieses Haus wirklich genutzt werden, um Menschen einzusperren?
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Busch
Sehr geehrte Frau B.,
die Anmietung eines Gebäudes stellt zunächst einmal keinen Eingriff in die Menschenrechte dar. Nach ihrer Anfrage haben wir Kontakt mit dem Kreis Steinfurt aufgenommen: Das Mietverhältnis ist zum 31. August 2021 ausgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Haus zurück an die Christliche Arbeiterjugend übergeben. Das Haus wird damit wieder für die Unterbringung von Referent*innen in der Bildungsarbeit genutzt.
Grundlegend erfolgen Quarantäne-Anordnungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und sind in Form der Hausquarantäne freiwillig umzusetzen. Für eine Überweisung in eine Unterbringungsstelle bei Zuwiderhandlung wäre eine richterliche Anordnung erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Engstfeld