Nordrhein-Westfalen 2012-2017 - Fragen & Antworten

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Antwort von Ralf Jäger
SPD
• 09.08.2016

(...) Zu Ihrer Frage nach Demonstrationen in NRW: Demonstrationen müssen nach dem Versammlungsgesetz nicht genehmigt werden. Demonstrationen und Versammlungen stehen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit, die in Artikel 8 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. (...)

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