Es war uns wichtig, mit der grundsätzlichen Besoldungserhöhung eine echte Verbesserung für alle Lehrkräfte zu erreichen.
Da es hier um die Zeit nach der Geburt geht, ist die Anspruchnahme auch nur zu diesem Zeitpunkt (Geburt) möglich. Elternzeit kann aber jetzt genutzt werden.
Auch wenn mir das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen/Bremen in Celle nicht gefällt, respektieren ich die richterliche Entscheidung und werden diese akzeptieren.
Leider hat das Land Niedersachsen keine gesetzlichen Möglichkeiten, durch krankenhausplanerische Maßnahmen oder Entscheidungen in die Frage der Abrechnungsmodalitäten einzugreifen. Die Lösung muss im Bereich der Selbstverwaltung zwischen den betroffenen Krankenhäusern und den gesetzlichen Krankenkassen gefunden werden. Zudem steht in der Sache noch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts aus.