(...) das Vorkaufsrecht der Stadt am Allermöher
Deich auszuüben, in keinem Zusammenhang mit der Machbarkeitsstudie zur
Dove-Elbe im Rahmen des Forums Tiedeelbe steht. (...)
(...) Ich meine nicht, dass das mögliche Volumen einer Zuleitung aus der Tideelbe in die Dove Elbe die Zerstörung der dort nach der 1952 erfolgten Absperrung entstandenen Natur und Anlagen rechtfertigt. (...)
Nicht nur Hochwasserereignisse, auch Starkregenereignisse, Hitzestaus und
Starkwindereignisse (Windrosen) werden zunehmen und wir werden ihnen
mehr Aufmerksamkeit schenken müssen, wenn wir nicht die Sicherheit der
Bevölkerung aufs Spiel setzen wollen.
(...) Um vor dem Hintergrund dieses Befundes die Funktionsfähigkeit der zweiten Deichlinie sicherzustellen, übt die Stadt das ihr aufgrund von Wassergesetz und Deichordnung zustehende Vorkaufsrecht aus; an der Dove Elbe bisher (2020) in fünf Fällen. (...)
Natürlich werden wir uns bemühen, dass die zuständigen Behörden jegliche Planungen dazu nachvollziehbar und transparenz gestalten werden.