Frage an Britta Schlage von Vanessa S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
1. Auf Basis welcher Rechtsverordnung, Dienstanweisung oder Gesetzes (bitte jeweils mit Datum) wird das Vorkaufsrecht zur Anwendung gebracht?
2. Wie kann es sein, dass aktuell am Ochsenwerder Norderdeich Häuser im Deichgrund in Bau befindlich sind, vor 3 Jahren Allermöher Deich 94 verkauft wurde und Allermöher Deich 88 im Deichgrund errichtet werden durfte?
3. BGB und HWaG verlangen rechtlich haltbare Begründungen für die Anwendung des Vorkaufsrechts. Wie lautet diese?
4. Die BUE bezieht sich für den aktuellen Bedarf auf die Studie: BINNENHOCHWASSERSCHUTZ UNTER BERÜCKSICHTIGUNG VON ÖKOLOGIE UND ÖKONOMIE, sie ist von einer Mitarbeiterin der LSBG erstellt und sich auf Oberflächenwasserableitung, modellhaft für die Kolau und Dove Elbe bezieht. Neben dem fehlenden Bezug zum Deichschutz wird lediglich die Schaffung von Stauräumen im Vorland empfohlen. Das Haus Allermöher Deich 95, welches betroffen ist, steht im Hinterland, also der wasser- abgewandten Seite. Wie ist das mit dem Bezug auf diese Studie und der Anwendung des Vorkaufsrechts zu vereinbaren?
5. Die RICHTLINIE 2007/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken fordert in Artikel 1
„Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen.”
Wie wurde die Bewertung für das Kulturerbe vorgenommen und mit welchem Ergebnis?
6. Die interaktive Flutrisikokarte zeigt ein Flutrisiko an der Dove Elbe erst bei einem extremen Flutereignis und der Annahme, dass der Deichschutz versagt hat.
Wie lässt sich daraus ein Risiko für die Binnendeiche und damit der Bedarf ableiten?
7. Das BUE sagt, dass man in den nächsten 100 Jahren vom gesetzlichen Vorkaufsrecht konsequent Gebrauch machen wird und dass es zu keinen Enteignungen kommen wird. Von gleicher Stelle heißt es, dass die Öffnung der Dove Elbe zu Tide Elbe eine Erhöhung der Deiche fordern wird.
Abgesehen davon, dass es nicht einmal eine abschließende Studie zu diesem Thema gibt und eine vollständige Öffnung vom Forum Tide-Elbe gar nicht in Erwägung gezogen wird, heißt dies verbindlich, dass es erst zu Maßnahmen kommt wenn der Letzte freiwillig verkauft hat?
Welche Garantien erhalten aktuelle Eigentümer?
8. Die LIG teilte in Abstimmung mit der LSBG mit, dass Häuser im Deichgrund lediglich geduldet sein.
Wann und in welcher Form hat man dies den Eigentümern mitgeteilt?
9. Was bietet man den betroffenen Eigentümern jetzt an, die ab sofort ihren Grund und Boden nicht mehr verkaufen können und daher im besten Fall einen Verkehrswert erhalten, der sich an Bodenrichtwerten orientiert, die ins Bodenlose fallen werden?
10. Wie ist der genaue zeitliche Ablauf der Maßnahme?
11. Welche Häuser sind betroffen
12. Was im einzelnen genau geplant?
13. Wann wird mit uns endlich gesprochen?
14. Was ist im Oktober oder November in der Hamburger-Bürgerschaft genau geplant. Worüber soll da entschieden werden?
15. Warum ist in den letzten Jahren die Deichpflege so extrem vernachlässigt worden?
16. Aus FORUM TIDEELBE, Titelthema DOVE-ELBE, Durch Wiederanbindung könnte zusätzliches Tidevolumen in relevantem Umfang geschaffen werden. Dazu aus DHI 7.1.1 Wirkung der Dove Elbe Anbindung in Höhe Brunsbüttel bis zu 3 cm. Frage: Wird die Zerstörung dieses einmaligen Ökoparadieses ca. 10 Minuten von der Stadtmitte entfernt für 1-2 fingerbreite Wasserhöhe in kauf genommen?
17. Aus FORUM TIDEELBE, Titelthema DOVE-ELBE, Aus ökologischer Sicht wurde das Aufwertungspotiental der Fläche gegenüber wertvollem Bestand als gering eingeschätzt.
Frage: Die Tide wurde 1952 sinnvollerweise von der Dove Elbe abgesperrt. Sind die Baumaßnahmen es wert, dass in 70 Jahren gewachsene Ökosystem, das größte Wassersportfreizeitgebiet, das Olympia-Trainingsgebiet schwer zu beschädigen.
Hier meine Antworten auf die Fragen zur Ausübung des Vorkaufsrechts der Freien und Hansestadt Hamburg in Allermöhe und der Doven Elbe:
zu 1.: Ein staatliches bzw. städtisches Vorkaufsrecht ist in verschiedenen Gesetzen vorgesehen und geregelt. Aus dem Zusammenhang Ihrer Frage schließe ich, dass Sie das Vorkaufsrecht der Freien und Hansestadt Hamburg für den öffentlichen Hochwasserschutz in § 55b des Hamburgischen Wassergesetzes meinen.
zu 2.: Der Sinn der Frage zu 2. Erschließt sich mir nicht. Es mag so sein, dass „aktuell am Ochsenwerder Norderdeich Häuser im Bau befindlich sind, vor 3 Jahren Allermöher Deich 94 verkauft wurde und Allermöher Deich 88 im Deichgrund errichtet werden durfte“. Sofern diese Tatsachen in einem Widerspruch zu der Ausübung des städtischen Vorkaufsrechts zu Grund und Gebäuden an anderen Stellen stehen soll, verweise ich auf die Antwort des Senats vom 17. Juli 2020 auf einen Schriftliche Kleine Anfrage der CDU vom 10. Juli 2020 in der Bürgerschaftsdrucksache 22/777 zur dortigen Frage 3: „Der Ochsenwerder Norderdeich ist keine Hochwasserschutzanlage gemäß DeichO. Am Allermöher Deich können Gebäude außerhalb des Deichgrundes oder des Schutzstreifens gem. DeichO privat verkauft oder auch neu errichtet werden“.
zu 3.: Es ist zutreffend, dass die Ausübung eines Vorkaufsrecht tragfähig begründet werden muss. Dazu gibt es umfangreiche verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung. Die Frage „Wie lautet diese?“, also eine Begründung für die Ausübung eines Vorkaufsrechts kann ich auf der Grundlage der allgemein gestellten Frage nicht beantworten. Es ist nicht klar, auf welche Vorkaufsrechtsausübung die Frage sich bezieht. Zudem habe ich auch als Bürgerschaftsabgeordnete selbstverständlich keinen Zugang zu Akten über Rechtsstreitigkeiten zwischen einzelnen Bürgern und einer Behörde. Das gilt auch, sofern die Frage 3. sich auf das in Frage 4. angeführte „Haus Allermöher Deich 95“ bezieht.
zu 4.: Die Frage zu 4 entspricht, abgesehen von einen ersichtlich versehentlichen Auslassungen, fast wörtlich der Frage 5 der oben angeführten Schriftlichen Kleinen Anfrage der CU vom 10. Juli 2020. Insoweit mach ich mir ebenfalls die diesbezügliche Antwort des Hamburger Senats aus der der Fragestellerin erkennbar bekannten Drucksache 22/777 zu eigen.
zu 5.: Die Frage zu 5 entspricht mit einer leichten Abwandlung im letzten Satz der Frage 6 der vorgenannten Kleinen Schriftlichen Anfrage der CDU. Ich mache mir auch insoweit die Antwort des Senats auf diese Frage zu eigen.
zu 6. und 7.: Diese Fragen entsprechen fast wörtlich den Fragen 7 und 8 aus der vorgenannten Kleinen Schriftlichen Anfrage der CDU. Ich beziehe mich dazu auf die Senatsantworten zu diesen Fragen.
zu 8. und 9.: Diese Fragen entsprechen fast wörtlich den Fragen 10 und 11 aus der vorgenannten Kleinen Schriftlichen Anfrage der CDU. Ich beziehe mich auch insoweit auf die Antworten des Senats zu den entsprechenden Fragen.
zu 10. bis 13.: Wie der genaue zeitliche Ablauf „der Maßnahme“ ist, „welche Häuser“ betroffen sind, „was im einzelnen genau geplant“ ist und „wann mit „uns“ (gemeint ersichtlich: mit der fragenden und weiteren Personen) gesprochen wird, kann ich nicht beantworten. Der Gesamtumfang der Fragen lässt nicht erkennen, was mit „der Maßnahme“ genau gemeint ist. Soweit die Stadt Hamburg in Allermöhe ihr Vorkaufsrecht ausübt, gehe ich davon aus, dass die betroffenen Hauseigentümer davon ordnungsgemäß unterrichtet werden. Für ein nicht ordnungsgemäßes Vorgehen der zuständigen Behörde fehlen jegliche tatsächlichen Anhaltspunkte.
zu 14.: Mir ist nicht bekannt, dass in der Hamburgischen Bürgerschaft im Oktober oder November über Vorgänge im Zusammenhang mit der Ausübung des Vorkaufsrechts der Stadt am Allermöher Deich zu entscheiden sein wird. Sofern das doch der Fall ist, werde ich es erst einige Wochen vorher erfahren, da ich nicht in den beteiligten Fachausschüssen bin, sondern in anderen Fachgebieten arbeite.
zu 15.: Die Frage „Warum ist in den letzten Jahren die Deichpflege so extrem vernachlässigt worden?“ unterstellt, dass eine Vernachlässigung der Deichpflege erfolgt ist. Davon gehe ich indes nicht aus. Deshalb kann ich auch eine Frage nach dem „Warum?“ nicht beantworten.
zu 16. und 17.: Diese Fragen kann ich für meine Person klar mit „Nein“ beantworten. Ich meine nicht, dass das mögliche Volumen einer Zuleitung aus der Tideelbe in die Dove Elbe die Zerstörung der dort nach der 1952 erfolgten Absperrung entstandenen Natur und Anlagen rechtfertigt.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Schlage