(...) Eine Rücktrittsforderung impliziert eine Schuldzuweisung, die wir entschieden zurückweisen müssen. Frau Gallina hat sich für Irritationen entschuldigt, die durch den erstellten Zusammenhang zwischen ihrer humanitären Flüchtlingshilfe im Mittelmeer und einem Abendessen entstanden sind. (...)
(...) Eine Rücktrittsforderung intendiert bereits eine Schuldzusprechung, die wir entschieden zurückweisen müssen (...)
Nein, sie sollte nicht zurücktreten. Wir freuen uns über die erfolgreiche Arbeit von Anna Gallina als Justizsenatorin in den vergangenen Jahren.
(...) Ich sehe auch keinen Grund die von Ihnen gestellte Frage aufzuwerfen. Frau Gallina ist Zeugin, nicht Beschuldigte. Eine Rücktrittsforderung beinhaltet bereits eine Schuldzusprechung. Die aber liegt nicht vor. Abgesehen davon hat sich Frau Gallina für Irritationen entschuldigt (...)
(...) Ihre Frage, ob Justizsenatorin Anna Gallina zurücktreten soll, beantworte ich mit einem klaren Nein. (...)