Frage von Willi M. • 09.08.2020
Antwort ausstehend von Hansjörg Schmidt SPD
Frage von Willi M. • 09.08.2020
Antwort von Arne Platzbecker SPD • 10.08.2020
Die Hamburger Verfassung schreibt dem Hamburger Senat eine Gesamtverantwortung für das Verwaltungshandeln der Stadt zu, wodurch dieser auch im gesamtstädtischen Interessen gegenüber bezirklichen Beschlüssen abweichende Entscheidungen im Einzelfall treffen können muss.
Frage von Bernd S. • 07.08.2020
Antwort ausstehend von Sina Aylin Koriath BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frage von Martin F. • 30.07.2020
Antwort von Regina Jäck SPD • 07.08.2020
(...) Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)
Frage von Martin F. • 30.07.2020
Antwort von Urs Tabbert SPD • 30.07.2020
(...) Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)
Frage von Martin F. • 30.07.2020
Antwort von Dagmar Wiedemann SPD • 02.08.2020
(...) die Einnahmen aus Verstößen gegen die Corona-Regeln sind nicht zweckgebunden. (...)