Hamburg 2015-2020 - Fragen & Antworten

Portrait von Jens Meyer
Antwort von Jens Meyer
FDP
• 25.09.2018

(...) Der Hamburger Senat konnte jedoch bis heute nicht schlüssig darstellen, aus welchen konkreten Gründen die Bieter den Abschluss eines Erbbaurechts für nicht möglich hielten. Letztendlich strebt der Senat nun den Verkauf des Grundstücks an, sodass die von Ihnen erwähnte Rückfallregelung nach 80 Jahren nicht Bestandteil des Vertrags ist. (...)

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