Frage von Joachim E. • 17.07.2024
![Olaf Scholz Portrait von Olaf Scholz](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/olaf-scholz-01.jpg?itok=3G3rXzFZ)
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Die Verbesserungen für Bestandsrentnerinnen und Bestandrentner gelten nur für Renten wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen haben. Wenn Ihr Lebensgefährte seit 1999 eine EM-Rente erhält, hat er keinen Anspruch auf den Zuschlag.
Die von Ihnen angesprochen Änderung bedarf einer Änderung der Verordnung. Das Verfahren zur Änderung ist im Gange.
Sie werden Verständnis dafür aufbringen müssen wenn Björn Höcke und ich uns zum Anschlag auf Donald Trump äußern und das Geschehene aus unserer Sicht einordnen.