Frage von Petra S. • 07.05.2024
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Antwort ausstehend von Thomas Geisel BSW
Wir streben Abrüstung und Diplomatie in den internationalen Beziehungen an. Militärbündnisse sind nur für den Verteidigungsfall zulässig.
Es gibt weiterhin Wege zur Einbürgerung, auch für Personen, die beispielsweise wegen der Pflege eines Angehörigen nicht erwerbstätig sind. Allerdings erfordern diese Wege eine gute Begründung.
Das Problem bei den Mieten liegt darin, dass es zu wenig Wohnraum gibt - und nicht zu wenig Regulierung. Klar ist: Wir müssen mehr privates Kapital für den Wohnungsbau mobilisieren.
Im Zuge des neuen Namensrechts wird für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe künftig eine Möglichkeit der Namensänderung in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen.