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Sehr geehrter Herr Baaske,
für die Bezieher von Hartz IV hängt bereits heute die Berechnung der Wohnungskosten von den lokalen Mietpreisen ab. Meines Erachtens besteht daher kein gesetzlicher Handlungsbedarf.
Sehr geehrter Herr Baaske,
für die Bezieher von Hartz IV hängt bereits heute die Berechnung der Wohnungskosten von den lokalen Mietpreisen ab. Meines Erachtens besteht daher kein gesetzlicher Handlungsbedarf.
Sehr geehrter Herr Smith,
Sehr geehrter Herr Baaske,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Sehr geehrter Herr Baaske,