Frage von Gabriele G. • 09.07.2024
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Antwort von Alexander Radwan CSU • 10.07.2024
Sehr geehrte Frau G.,
Anmerkung der Redaktion
Diese Frage wurde leider mit einem Standard-Textbaustein beantwortet. Die Frage gilt daher als nicht beantwortet.
Sehr geehrte Frau G.,
Natürlich steht Ihnen auch frei, sich beispielsweise bei Wohlfahrtsverbänden beraten zu lassen, wenn es um mögliche Verletzungen von zu meldenden Vermögenswerten in Bezug auf Ihre Grundsicherung geht. Sollten die Vermögenswerte über die Freibeträge gehen, kann es durchaus sein, dass Sie Teile der Grundsicherung zurückzahlen müssten.