Frage von Michaela N. • 23.04.2020

Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
(...) Bis zum Inkrafttreten des genannten Gesetzes sah § 56 des Infektionsschutzgesetzes ausschließlich Entschädigungen für eine direkt betroffene, selbst erwerbstätige Person vor. (...)
(...) Die von Ihnen kritisierte Regelung stellt eine Entschädigung für Eltern in einem sehr spezifischen Fall dar, nämlich wenn sie durch den Ausfall der Kinderbetreuung (Kita, Hort, Tagesmütter) automatisch ihren normalen Arbeitsverdienst verlieren. (...)
Das Tragen von Alltagsmasken im ÖPNV und in Geschäften halte ich für geboten, das Tragen an der frischen Luft, beim Radfahren oder Sport hingegen nicht. Die Maskenpflicht bezieht sich auch genau auf die sinnvollen Bereiche.