Frage an Julia Willie Hamburg von Nihal G. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag sehr geehrte Frau Willie,
meine Frage richtet sich bezüglich der Corona Kriese und den damit verbundenen Hilfsprogrammen auf die Entlastung bzw Erstattung der Aufwendungen für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren die sich in den 5 Klassen befinden. Ich bin Alleinerziehende Mutter habe eine Tochter von 11 Jahren und bin in der Jugendhilfe tätig, Aufgrund des erhöhten Betreuungsbedarfs wurden innerhalb unseres Trägers alle Notwendigen Maßnahmen ergriffen und die Bezirke unter uns aufgeteilt, da ich keinerlei Angehörige mehr habe die sich in Deutschland befinden bin ich auf die Notbetreuung angewiesen, diese deckt aber nicht meinen Bedarf, da ich bereits wie viele meiner Kollegen viel mehr Stunden leisten muss als zuvor, die wir aber nicht bezahlt bekommen, zwar hat unser Chef bereits den Antrag der Corona Sofort Hilfe eingereicht, der aber nur die Fixkosten deckt nicht aber unseren Arbeitsmehraufwand. Als Risikogefährdete Person könnte ich unter all den Umständen zwar zu Hause bleiben, was meine Unkosten aber nicht decken wird. Es gibt die Entschädigung nach § 56 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten, in dem Eltern bei einem Verdienstausfall einen Erstattungsbetrag von 67% durch den Arbeitgeber erhalten welche dieser sich dann beim Gesundheitsamt erstatten lassen kann. Es gibt aber keine Entlastung oder Berücksichtigung für Alleinerziehende die einen Kostenmehraufwand haben, weil der sie Aufgrund der Überstunden und den derzeitigen Arbeitsaufwand auf einen zusätzliche Betreuung angewiesen sind, bei gleichbleibendem Gehalt habe ich bisher 850€ für die zusätzliche Betreuung aufbringen müssen die ursprünglich für meinen Lebensunterhalt sorgen und bin bereits heute ohne Geldmittel, oder Möglichkeiten meinen Lebensunterhalt zu sichern wegen der notwendigen mehr Arbeit. Ich habe die Wahl entweder bleibe ich zu hause und werde gekündigt oder ich mache so weiter verschulde mich oder ich lasse mein Kind über die Betreuung hinaus 7 Stunden allein. Was auch keineswegs Verantwortungsbewusst ist. Ich arbeite schon im sozialen Bereich unter unterstütze traumatisierte Jugendliche und Familien, kann mir selbst aber nicht helfen. Urlaub oder Überstunden aus Zahlen lassen daran ist in der jetzigen Situation auch nicht zu denken dann würde unser System zusammen brechen und meine Kollegen sind mindestens so überarbeitet wie ich. Neue Anstellungen, zur Entlastung in unserem Bereich ? Wer soll die bezahlen, wie haben in naher Zukunft 3-4 Abgänger aufgrund von Volljährigkeit und an Neuaufnahmen ist im Moment nicht zu denken, da uns keine durch den ASD vermittelt werden das bedeutet in der §35 Hilfe Einbußen in Höhe von fast 12000 Euro und wir haben 40 Jugendwohnungen zu betreuen die bereits mit 18 Zimmern leer stehen und weiter betrieben werden. Ich frage Sie also wo bitte sehr ist die Entlastung für die Mitbürger die täglich mehr als 8 Stunden arbeiten und darüber Hinaus Mehrkosten Aufwendungen haben die nicht zu vermeiden sind wo bleibt die Erstattung bzw. finanzielle Entlastung für Personen wie mich.Hat man sich innerhalb der Regierung schon mal darüber Gedanken gemacht, oder sind wir nur die am Ende nur die Dummen durch die das alles Mitfinanziert wird ?Mit freundlichen Grüßen