Wie bereits geschrieben und auch auf der Seite des Bundesinnenministeriums nachlesbar, die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni 2024 in Kraft
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Michael M. • 17.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 19.04.2024
Frage von Marco B. • 17.04.2024
Antwort von Sven Lehmann Bündnis 90/Die Grünen • 08.05.2024
Der beim Standesamt registrierte Geschlechtseintrag bleibt dabei nach wie vor die einzige staatlich anerkannte und damit auch relevante geschlechtsbezogene Personenstandsinformation.
Frage von Marco B. • 17.04.2024
Antwort von Sven Lehmann Bündnis 90/Die Grünen • 15.05.2024
Das Grundgesetz sichert allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit zu. Dazu gehört auch die Selbstbestimmung über die eigene Geschlechtszugehörigkeit. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz machen wir es Betroffenen nun ein ganzes Stück einfacher, dieses Recht auch wahrzunehmen
Frage von sascha m. • 17.04.2024
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Frage von Marita L. • 17.04.2024
Antwort von Reinhard Bütikofer Bündnis 90/Die Grünen • 23.04.2024
Fragen Sie doch bitte bei VerbraucherschützerInnen nach.
Frage von Reinhard P. • 17.04.2024
Antwort von Helge Lindh SPD • 04.07.2024
Die Westbalkanregelung ist für ukrainische Geflüchtete ungeeignet, da sie ein verbindliches Arbeitsplatzangebot eines deutschen Arbeitgebers sowie allgemeine Visumsvoraussetzungen und weitere Anforderungen erfordert.