Aktuell kann ich als Mitglied des Landtags nicht effektiv zur Abarbeitung dieser Sache beitragen, die die ganze Republik betrifft.
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Für Ihre spezifischen Fragen zum Umgang mit Personalmangel und zu konkreten Einzelfällen empfehle ich die direkte Kontaktaufnahme über das Staatsministerium
Gemäß dem Grundsatz der Hochschulfreiheit und der Eigenverantwortung der sächsischen Hochschulen für ihre Belange ist es die Aufgabe des Rektors der Universität Leipzig sowie der zuständigen Hochschulgremien und Kommissionen, entsprechenden Vorwürfen nachzugehen und diese im Interesse der Glaubwürdigkeit und der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der akademischen Ausbildung lückenlos zu überprüfen und aufzuklären
Die Regelungen im Hochschulgesetz sind klar und die Hochschulen haben die Pflicht, das Gesetz einzuhalten.
Die Vorwürfe des Wissenschaftsbetrugs an der Universität Leipzig sind alarmierend und untergraben natürlich das Vertrauen in unser Bildungssystem und die wissenschaftliche Integrität.