Frage von Dirk R. • 26.09.2017
Antwort ausstehend von Frauke Petry parteilos
Sehr geehrter Herr W.
(...) Auf die Bundesratsinitiative der Länder Bayern, Sachsen und Hessen (die nach der Vorstellung Mitantragsteller wurden) wurde im Rechts- und Wohnungsausschuss ein entsprechender Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser sah Erleichterungen im Miet- und Wohnungseigentumsrechts zur Förderung der Barrierefreiheit sowie Elektromobilität vor. Im September 2016 wurde dieser vom Bundesrat beschlossen und an den Deutschen Bundestag überwiesen. (...)