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Stephan Meyer
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Frage von Klaus W. •

Frage an Stephan Meyer von Klaus W.

Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Aus aktuellem Anlass etwas zu den Aktivitäten gegen den Lehrermangel. Durch die Medien "geistert" doch tatsächlich die Idee in Ruhestand befindliche Lehrer zur Rückkehr in den Schuldienst zu bewegen. Was glauben Sie inwieweit sich Lehrer i.R. dazu bereit erklären werden. Wer wird diese Gespräche ihrer Meinung nach führen? Kann es sein das z.Bsp. das Schulamt Bautzen die Schulleiter dazu "verdonnert" hat. Was glauben Sie wie viele Grundschullehrer nach 2 Jahrzehnten Diskriminierung durch CDU und Unland betreff Abschluss, Verweigerung einer gerechten Bezahlung und Stundenabsenkung bereit sind in den Dienst zurückzukehren. Ich kenne 4 GS-Lehrerinnen die das grundsätzlich ablehnen, ganz nach dem Motto: "Macht euren Dreck alleene".

K. W.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.

Danke für Ihre Anfrage. Ich kann keine Schätzungen hinsichtlich der Inanspruchnahme der Option zur längeren Beschäftigung älterer Lehrerinnen und Lehrer abgeben, möchte Ihnen jedoch die Hintergründe erläutern.
Wir stehen derzeit vor der Situation, dass neun von zehn Lehrer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Die Rente mit 63 Jahren hat diesen Trend beschleunigt.
Die Kultusverwaltung spricht ältere Lehrkräfte an, nicht vorzeitig in Rente zu gehen. Das Wissen und die Erfahrungen dieser bewährten Lehrkräfte sind gerade in der jetzigen Umbruchphase an den Schulen unerlässlich. Auch für Seiteneinsteiger sind sie wichtige Ansprechpartner bei der Integration in den Schulalltag.
Vor diesem Hintergrund setzen wir in der entscheidenden Phase um das 63. Lebensjahr einen möglichst großen Anreiz, um diese Lehrkräfte zum Verbleib im Schuldienst zu bewegen.
Für Beschäftigte, die bis einschließlich 31. Juli 2017 ihr 55. Lebensjahr vollendet haben, wird zusätzlich zur bisherigen Regelung mit der Vollendung des 63. Lebensjahres eine dritte Anrechnungsstunde gewährt (bisher eine Anrechnungsstunde ab 55 Jahren und zwei Anrechnungsstunden ab 60 Jahren).
Bei Lehrerinnen und Lehrern, die ab dem 1. August 2017 das 55. Lebensjahr vollenden, werden ebenfalls künftig gestaffelt drei Stunden als Altersermäßigung gewährt. Allerdings bauen wir die Altersermäßigungen in angemessenem Umfang um und reagieren damit auch auf die Anhebung des Renteneintrittsalters. Künftig wird deshalb die erste Wochenstunde mit Vollendung des 58. Lebensjahres, die zweite Wochenstunde mit Vollendung des 60. Lebensjahres und die dritte Wochenstunde mit Vollendung des 61. Lebensjahres gewährt.
Außerdem können wir nunmehr den Kolleginnen und Kollegen ab dem 63. Lebensjahr zur Bindung eine tarifliche Zulage gewähren. Dies kann ein Zuschlag von bis zu 780 Euro brutto bedeuten.
In der Kombination beider Maßnahmen sollte es gelingen, mehr ältere Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst zu halten.

Beste Grüße,

Stephan Meyer