Frage an Martin Dulig von Uwe R.
"Ministerrat beschließt gemeinsame Bundesratsinitiative von Bayern und Sachsen zur Förderung der Barrierefreiheit und der Elektromobilität" - so war es in einer Veröffentlichung vom 21.06.2016 zu lesen ( http://tinyurl.com/ybdhhsqf ).
Wie weit ist Sachsen mit der Umsetzung dieser Initiative inzwischen vorangeschritten?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zur bayerisch-sächsischen Initiative zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität. Bitte entschuldigen Sie die längere Wartezeit.
Auf die Bundesratsinitiative der Länder Bayern, Sachsen und Hessen (die nach der Vorstellung Mitantragsteller wurden) wurde im Rechts- und Wohnungsausschuss ein entsprechender Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser sah Erleichterungen im Miet- und Wohnungseigentumsrechts zur Förderung der Barrierefreiheit sowie Elektromobilität vor. Im September 2016 wurde dieser vom Bundesrat beschlossen und an den Deutschen Bundestag überwiesen.
Die Bundesregierung ließ darauf im November 2016 eine Stellungnahme im Bundestag verteilen. In dieser brachte sie zum Ausdruck, dass sie zu Beginn der nächsten Legislaturperiode Vorschläge zur Änderung des Miet- sowie Wohnungseigentumsrechts zur erleichterten Durchführung von baulichen Veränderungen zur Schaffung von Ladeinfrastruktur und Barrierefreiheit unterbreiten wolle. Sie stellte in Aussicht, die dem Gesetzentwurf des Bundesrates zu Grunde liegenden Überlegungen bei diesen Arbeiten zu berücksichtigen. Der Bundestag hat sich der Bundesratsinitiative in der Folge nicht weiter angenommen.
Da sich der Bundestag in diesem Fall nur dann mit einer Vorlage befasst, wenn sie erneut eingebracht wird, wäre zu überlegen, ob man diese Initiative nach Konstituierung des neuen Bundestages nicht erneut einbringen sollte. Ich bedaure, dass ich Ihnen dazu nichts Erfreulicheres sagen kann. Das ist momentan der Stand der Dinge.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dulig