Frage von Jonas H. • 18.02.2024
Antwort von Anke Rehlinger SPD • 28.05.2024
Grundlage für den Saarländischen Rundfunk ist das SR-Gesetz. Es wurde durch den Landtag erlassen und kann auch nur durch den Landtag verändert werden.
Grundlage für den Saarländischen Rundfunk ist das SR-Gesetz. Es wurde durch den Landtag erlassen und kann auch nur durch den Landtag verändert werden.
Es ist aktuell noch zu früh, um diese Frage zu beantworten. Notwendige Rahmenbedingungen auf Ebene der EU und auch des Bundes wurden noch nicht geschaffen.
Als SPD im Saarland setzen wir uns seit jeher für eine gerechte und solidarische Gesundheitsversorgung aller Bürgerinnen und Bürger ein. Deshalb ist und bleibt unser Ziel auch die Einführung der Bürgerversicherung. Zur Einführung der „Pauschalen Beihilfe“ als Weg hin zu einer echten Bürgerversicherung prüft das saarländische Finanzministerium gerade eine mögliche Einführung des „Hamburger Modells“.