Schon fünf Bundesländer haben die Bürgerversicherung light für Beamte eingeführt, in Baden-Württemberg seit 2023 sogar gemeinsam mit der CDU! Warum nicht auch im Saarland?
.....vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie auf die aktuelle Situation bezüglich der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte eingehen. Wir verstehen Ihren Unmut und nehmen die Anliegen ernst, die Sie im Zusammenhang mit der unterschiedlichen Unterstützung für Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV) äußern.
Im Saarland ist die Mehrheit der Beamtinnen und Beamte in der privaten Krankenversicherung (PKV) mit Beihilfeanspruch versichert. Fälle, in denen die gesetzliche Krankenversicherung gewählt wird, sind die Ausnahme. Aus meiner Sicht würde ein Alleingang des Saarlandes bei der pauschalen Beihilfe durch Schaffung eines Arbeitgeberzuschusses im Sinne des Sozialgesetzbuches V (SGB V) zu weiterem Chaos im föderalen System führen. Nur sehr wenige Bundesländer haben aktuell die pauschale Beihilfe eingeführt. .....
Sehr geehrter Herr M.,
wie ich Ihnen bereits mitgeteilt hatte, können sich Beamte und Beamtenanwärter zu Beginn Ihrer Laufbahn unabhängig von ihrem Einkommen natürlich auch gesetzlich versichern, wobei die private Krankenversicherung (PKV) meistens die günstigere Option ist. Denn nur in der privaten Krankenversicherung ersetzt der Dienstherr den Staatsdienern und ihren unterhaltsberechtigten Familienangehörigen über die Beihilfe einen Teil der Heilkosten (in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent).
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es diese Unterstützung durch den Dienstherren in den meisten Bundesländern bisher nicht. So auch im Saarland, wo die überwältigende Mehrheit der Beamten in der privaten Krankenversicherung mit Beihilfeanspruch versichert ist.
Einige Bundesländer zahlen mittlerweile tatsächlich einen Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und beteiligen sich damit an der Finanzierung einer gesetzlichen Versicherung für Beamte, indem diese 50 Prozent ihres GKV-Beitrags als Zuschuss erhalten.
Diese Frage muss die SPD-Regierung im Saarland als Landesgesetzgeber entscheiden.
Aus meiner Sicht sollte man einerseits mit Blick auf das besondere Dienst- und Treueverhältnis der Beamten diese Frage bundeseinheitlich regeln. Auf der anderen Seite bin ich persönlich der Überzeugung, dass der Bundesgesetzgeber mit Blick auf beamtenrechtliche Privilegien in den kommenden Jahren noch grundsätzlicher und umfassender diskutieren wird – beispielsweise vor dem Hintergrund klammer Rentenkassen. Die von Ihnen angesprochene Regelung sehe ich eher im Zuge einer solchen potentiellen Reform beamtenrechtlicher Strukturen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Fretter, MdL