(...) Allerdings besteht seit dem 01.01.2013 für Eigentümer die Möglichkeit, sich für viele Schornsteinfegerarbeiten, vor allem die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten, den Schornsteinfeger ihrer Wahl auszusuchen. Damit wurde erstmalig Wettbewerb innerhalb des Schornsteinfegerhandwerks eingeführt. Insoweit dürfte hier eine Entlastung bei den Kosten entstehen. (...)
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(...) Eine durchgängige persönliche Haftupersönliche Haftung für Fehlerchtsverfahren halte ich weder rechtlich noch gesellschaftlich nicht für sinnvoll, da es die Entscheidungsfindung im Endeffekt lähmen würde. (...)
(...) Der Beförderungsstau bei den Berufsfeuerwehren ist der schlechten Personalpolitik der Landesregierung genauso geschuldet wie die viel zu geringe Feuerwehrzulage. Die CDU im Land steht der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage offen gegenüber, die Kollegen und Kolleginnen werden deshalb eine entsprechende Prüfung vornehmen, sobald wir Regierungsverantwortung haben. (...)
(...) (Die Feuerwehrzulage für die Beschäftigten im kommunalen feuertechnischen Dienst ist dagegen Sache der Tarifpartner und im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst - TVöD - geregelt.) Die Höhe der Zulage erscheint mir als angemessen, besonders mit Blick auf die in gleicher Höhe geregelte Zulage für Polizistinnen und Polizisten, aber auch mit Blick auf den Vergleich mit anderen Ländern. (...) • Soll die Feuerwehrzulage wieder Ruhegehaltsfähig sein? (...) Die Feuerwehrzulage ist eine Stellenzulage (nicht Amtszulage) mit einen konkreten Funktionsbezug (sie ist Besoldung, nicht Alimentation). (...)
(...) Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich weiterhin dafür ein, dass auch Beamtinnen und Beamten wieder an der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes teilhaben können. Feuerwehrleute leisten eine hervorragende und wichtige Arbeit. Eine angemessene Besoldung ist auch Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung. (...)
(...) Wir setzen uns nach wie vor dafür ein, dass auch die Beamtinnen und Beamten wieder an der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes teilhaben können. Eine angemessene Besoldung ist zudem Ausdruck der Wertschätzung der Arbeit der Beamtinnen und Beamten durch den Dienstherrn und trägt zur zusätzlichen Motivation bei. (...)