Frage an Jochen Hartloff von Claudia M. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Hartloff,
Ihre Antwort ist insoweit korrekt, in dem Sie mitteilen,
"Eine ´ungeschriebene Regel´, welche die Anwendung bestehender gesetzlicher Regelungen quasi aussetzen würde, gibt es in Rheinland-Pfalz nicht.",
beantwortet aber nicht die Frage hinsichtlich des Umgangs der Justiz mit den gesetzlichen Regeln.
Auch Richter sind an Art. 20 Abs. 3 GG gebunden, sollten persönlich verantwortlich für ihre Entscheidungen sein (§ 839 Abs. 2 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG) und können nicht einfach mal SO eine persönliche Verantwortlichkeit des Handelnden dahingehend entlasten, nur weil die belastete Person im Auftrag einer Behörde gehandelt hat. Denn dies indiziert, dass beide, die beklagte Prozesspartei und der prozessführende Richter die gesetzlichen Regeln nicht eingehalten haben und belastet sind, weil sie sich nicht an die gesetzlichen Regeln halten und die Richter zudem das Grundgesetz missachten?
Frage:
Was schlagen Sie vor, um diesen Fehlleistungen der Richter - zu Lasten des Einzelnen und der Allgemeinheit - nachhaltig zu begegnen?
Mit freundlichen Grüßen
Claudia May
Sehr geehrte Frau May,
Sie kennen meine Antwort an Herrn Meißner und wissen daher, dass ich zu dem konkret dort angesprochenen Fall mangels genauer Kenntnis der Entscheidungen mich nicht detailliert äußern kann. Weiter gehe ich davon aus, dass Ihnen die seit Jahren bestehende Diskussion um eine rechtliche Neuordnung des Staatshaftungsrechts bekannt ist.
Überall da, wo Menschen handeln, passieren Fehler. Um dies möglichst zu vermeiden, haben wir möglichst qualifiziertes Personal. Im Bereich der Fortbildung zahlreiche Schulungen und Angebote um besser mögliche Ursachen von Fehlern zu vermeiden etc. Daneben gibt es in den verschiedenen Verfahrensarten zahlreiche Möglichkeiten Rechtsmittel einzulegen, damit Urteile auf ihre Richtigkeit überprüft werden können.
Begleitet wird dies von dem Fakt, dass es nicht immer nur das ´eine´ rechtlich zutreffende Urteil gibt, vielmehr mehrere durchaus korrekte Entscheidungen möglich sind und dies auch von den zugrundeliegenden Rechtsanschauungen abhängig ist.
Wenn ein Richter oder eine Richterin vorsätzlich das Recht brechen sollte, ist hierfür auch eine persönliche Haftung neben den berufsrechtlichen Konsequenzen gegeben.
Eine durchgängige persönliche Haftung für Fehler bei Gerichtsverfahren halte ich weder rechtlich noch gesellschaftlich nicht für sinnvoll, da es die Entscheidungsfindung im Endeffekt lähmen würde.
Allerdings bin ich der Auffassung, dass der Staat seine Bürgerinnen und Bürger besser und schneller/unbürokratischer zu entschädigen hat, wenn diese im Rahmen des Strafrechts verurteilt worden sind und sich im Rahmen von Wiederaufnahmeverfahren ( - auch hier sehe ich Handlungsbedarfe - ) herausstellt, dass Vollstreckungen aufgrund von Fehlurteilen erfolgt sind und die vermeintlichen Täter später freigesprochen wurden.
Wir haben in Deutschland sicher - weltweit gesehen - eines der am besten entwickelten Rechtssysteme, das nimmt aber nicht weg, dass auch dieses immer wieder zeitgemäß weiter zu entwickeln ist.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Hartloff, MdL