Frage an Daniel Schäffner von Uwe J. bezüglich Wirtschaft
Hallo Herr Abgeordneter,
wir haben einen neue Heizungsanlage bekommen, die durch den örtlichen Schornsteinfeger abgenommen und gemessen wurde. Drei Monate später ist dann eine erneute Messung erfolgt, die kostenpflichtig ist. In der Kehr- und Überprüfungsordnung ist das so vorgesehen. Eine vollkommen unnötige Verordnung, da die Regelmessung nur alle 2 bzw. alle 3 Jahre vorgenommen werden muss. Es geht hier lediglich darum, den Schornsteinfegern ein zusätzliches Einkommen (ohne nötige Leistung) zukommen zu lassen. Eine unnötige Belastung für den Bürger. Nur weil die Verordnung dieses vorgibt. Es ist aber kein Nutzen weder für den Bürger, noch für die Umwelt zu ersehen. Eine Verordnung die abgeschafft werden muss. Wie können Sie den Bürgen hierzu eine Entlastung verschaffen.
Hallo Herr Jablonski,
Ihr Anliege erscheint nach ihrer Schilderung nachvollziehbar. Da es sich hier jedoch um ein Fachgebiet handelt, in dem ich nicht über umfangreiches Detailwissen verfüge, habe ich vor der Beantwortung ihrer Frage mit meinen Fachkollegen in Mainz Rücksprache gehalten.
Wie Sie es in Ihrer Anfrage bereits beschreiben, gibt die Kehr-und Überprüfungsordnung (KÜO) die Anzahl der Kehrungen und Überprüfungen der Anlagen vor. Bei der Durchführung der Kehrungen und Überprüfungen entstehen den Eigentümern der Anlagen Kosten.
Aus Ihrer Sicht geht es bei der Kehr- und Überprüfungsordnung darum, den Schornsteinfeger ein zusätzliches Einkommen (ohne nötige Leistung) zukommen zu lassen. Eine unnötige Belastung für den Bürger.
Sie möchten hiervon Entlastung.
Leider kann ich Ihren Wunsch nicht erfüllen.
Die Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit, des Umweltschutzes, des Energieeinsparens und des Klimaschutzes gehören zu den Pflichten der Eigentümer von Grundstücken und Räumen. Die Kosten hierfür sind eine öffentliche Last des Grundstücks und sind von den Eigentümern zu tragen. Grundlage hierfür ist das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG).
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und die Kehr- und Überprüfungsordnung sind jeweils Regelungen des Bundes.
Allerdings besteht seit dem 01.01.2013 für Eigentümer die Möglichkeit, sich für viele Schornsteinfegerarbeiten, vor allem die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten, den Schornsteinfeger ihrer Wahl auszusuchen. Damit wurde erstmalig Wettbewerb innerhalb des Schornsteinfegerhandwerks eingeführt. Insoweit dürfte hier eine Entlastung bei den Kosten entstehen.
Ich bedauere, Ihnen keine für Sie günstigere Nachricht geben zu können. Gerne stelle ich aber den Kontakt zu unseren Bundestagsabgeordneten her oder leite ihr Anliegen zuständigkeitshalber an diese weiter.
Bitte kontaktieren sie mich dazu direkt per Mail an kontakt@daniel-schaeffner.de
Herzliche Grüße
Daniel Schäffner, MdL