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(...) Die Genehmigung von Tierversuchen richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland im Übrigen nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG). Die Genehmigung zur Durchführung von Tierversuchen darf von behördlicher Seite nur unter strengsten Voraussetzungen erteilt werden, die im Einzelnen in § 8 TierSchG aufgelistet sind. Hierzu gehören insbesondere das Vorhalten geeigneter Räumlichkeiten, die Einhaltung von Sachkundeanforderungen der den Versuch Durchführenden, die Beachtung von Vorschriften zur Schmerzlinderung und Betäubung von Tieren sowie die Beachtung spezifischer Vorschriften über die Tierhaltung. (...)
Sehr geehrte Frau Lück,
(...) Natürlich antworte ich auch auf Fragen zu anderen Themen. Sobald es jedoch konkrete fachliche Nachfragen gibt, bitte ich Sie, wie bereits in der Antwort an Herrn Greve erwähnt, diese mit meinem Kollegen Martin-Sebastian Abel, tierschutzpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, zu klären. Sie stehen ja auch bereits per Abgeordnetenwatch mit ihm in Kontakt. (...)
(...) Natürlich antworte ich auch auf Fragen zu anderen Themen. Sobald es jedoch konkrete fachliche Nachfragen gibt, bitte ich Sie, wie bereits in der Antwort an Herrn Greve erwähnt, diese mit meinem Kollegen Martin-Sebastian Abel, tierschutzpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, zu klären. Sie stehen ja auch bereits per Abgeordnetenwatch mit ihm in Kontakt. (...)