(...) Es gibt weder bei der Höhe der Besoldung im aktiven Dienst noch bei der Höhe der Ruhegelder einen Unterschied zwischen Landes-, Kommunalbeamten oder anderen Beamten, die nach dem Landesbesoldungsgesetz bezahlt werden. (...) Wenn Sie jetzt 0,2% Abzug bei der Besoldungserhöhung für sich als unangemessen ansehen, fordern Sie de facto eine höhere Besoldung und eine höhere Versorgung gegenüber den Landesbeamten, da die Versorgung ja aus dem letzten Amt erfolgt. (...)
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(...) Deshalb ist die identische Besoldungserhöhung - unabhängig von der Versorgungsrücklage des Landes - nicht nur rechtens sondern auch folgerichtig. Landesbeamte bekommen aufgrund der Rücklage später keinen Euro mehr, da die Versorgungsrücklage ist ähnlich wie eine bilanzielle Rückstellung eine reine Haushaltsrücklage zur (Binnen-)-Finanzierung der Pensionslasten im Landeshaushalt ist. Die Versorgungsleistungen für die Beamten werden ausschließlich aus dem Landeshaushalt und nicht aus der Rücklage bezahlt. (...)
(...) Aber nicht nur die Protokolle, auch die seit 2011 vorgeschriebenen Produktinformationsblätter (Pribs) - auch "Beipackzettel" genannt - kommen auf diese Agenda. Ihr Ziel ist es, kurz und knapp über Kosten und Risiken einer Anlage aufzuklären. Soweit ist dies mein Wissensstand zu diesem Thema. (...)