Sehr geehrter Herr Schramme,
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(...) Bereits in meiner letzten Antwort an Sie vom 15.07.2013 haben ich Ihnen ausführlich dargestellt, weshalb der Vorwurf des Wortbruches nicht zutrifft, da wir eine 1:1 Übernahme des Tarifabschlusses der Jahre 2013 und 2014 niemals versprochen haben. An vielen Stellen haben wir zudem vor der Wahl drauf hingewiesen, dass es im Rahmen einer nachhaltigen Politik auch Konsolidierungsmaßnahmen unausweichlich sind und dass auch die Personalausgaben als größter Ausgabenblock dabei nicht außen vor bleiben können, so geschehen z.B. in einem Brief des Finanzministers an den Beamtenbund aus dem Jahre 2011. (...)
(...) Sie haben Recht, der Vergleich Beamtenbesoldung-Abgeordnetendiät hat rechtlich keine Bedeutung. Das habe ich auch nicht behauptet. (...)
(...) Zuerst einmal muss man bei der (Beamten)-Pension zwischen Landes- und Bundesbeamtinnen und –Beamten unterscheiden. (...)