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Svenja Schulze
SPD
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Frage von Markus M. •

Frage an Svenja Schulze von Markus M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Ministerin,

zu dem Vorwurf der Lüge und des Wortbruchs möchte ich nachfragen:
Habe ich Sie richtig verstanden, dass Aussagen und Reden von SPD Politkern vor dem Landtag keine Aussagekraft haben sollen?

Wann hat die SPD und wann haben Sie persönlich vor der Wahl 2012 gegenüber den Beamten und Wählern deutlich gesagt, dass die von der SPD 2011 geäußerten Grundsätze zur Beamtenbesoldung durch Sie, Frau Kraft und die SPD aufgekündigt worden sind?

Als weitere Fragen:
Warum sehen Sie in einer faktischen Lohnkürzung, wie es der Finanzminister in der Gesetzesbegründung darstellt, kein Sonderopfer?

Halten Sie die „ostelbische Junker“-Politik von Frau Kraft als Modell für das weitere Handeln des SPD-NRW?

Halten Sie die Umsetzung der sozialen Staffelung auch für sozial gerecht?
Als Extrembeispiel bekommt ab 2014 A10 Altersstaffel 11 die volle Erhöhung auf brutto 3468.57 € (inkl. Stellenzulage) und A14 Altersstaffel 3 aufgrund der Nullrunden brutto 3364.87 €. A14 bekommt auch keine Stellenzulage mehr. Allein in der A-Tabelle lassen sich deutlich über 100 solcher Beispiele finden, bei der jemand der mehr Geld erhält auch die höhere Besoldungsanpassung erhält.

Welche Logik bzw. Grundsätze stehen hinter der Abwägung, dass jemand aus sozialen Gründen der bereits mehr Geld als ein anderen bekommt, zukünftig noch mehr bekommen wird?

Die von Ihnen als Politikerin getroffenen Entscheidungen werden aufgrund der Gewaltenteilung von Gerichten überprüft und an der Verfassung gemessen. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes.
Werden Sie persönlich politische Verantwortung übernehmen, wenn der VGH NRW feststellen wird, dass das Gesetz verfassungswidrig ist?
Werden Sie zurücktreten, wenn damit feststeht, dass Ihre Abwägung, die Sie persönlich als Politikerin getroffen haben, gegen die Verfassung war und Sie damit nicht dem Wählerauftrag nachgekommen sind?

Mit freundlichen Grüßen
Müller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Nachricht, die ich hiermit beantworten möchte.

Bereits in meiner letzten Antwort an Sie vom 15.07.2013 haben ich Ihnen ausführlich dargestellt, weshalb der Vorwurf des Wortbruches nicht zutrifft, da wir eine 1:1 Übernahme des Tarifabschlusses der Jahre 2013 und 2014 niemals versprochen haben. An vielen Stellen haben wir zudem vor der Wahl drauf hingewiesen, dass es im Rahmen einer nachhaltigen Politik auch Konsolidierungsmaßnahmen unausweichlich sind und dass auch die Personalausgaben als größter Ausgabenblock dabei nicht außen vor bleiben können, so geschehen z.B. in einem Brief des Finanzministers an den Beamtenbund aus dem Jahre 2011.

Die sozial gestaffelte Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamtinnen und Beamten stellt kein Sonderopfer dar, da wir auch in anderen Haushaltsbereichen weitreichende Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen haben. Eine detaillierte Begründung habe ich Ihnen in meiner letzten Antwort an Sie bereits übermittelt.

In Ihrem Rechenbespiel zur Besoldungshöhe vergleichen Sie, bei allem Respekt, Äpfel mit Birnen. Ein Vergleich zwischen der Besoldungsklasse A 10 in der Endstufe 11 mit der Eingangsstufe 3 in der Besoldungsklasse A14 ist nicht zielführend. Vergleicht man die genannten Besoldungsklassen richtigerweise in der vergleichbaren Altersstufe miteinander, beispielsweise in der Altersendstufe, so verdient eine Beamtin bzw. ein Beamter in A10 3369,18 Euro brutto, und in A14 4860,46 Euro pro Monat. Das Abstandsgebot bleibt also auch nach der Besoldungsanpassung gewahrt.

Zur Verfassungsmäßigkeit des in der vergangenen Woche beschlossenen Besoldungsanpassungsgesetz 2013 nehmen wir als Regierungsfraktionen in einem Entschließungsantrag ausführlich Stellung. Ich wiederhole diese Punkte daher hier nicht und möchte Sie auf den Antragstext verweisen, welcher unter der Drucksache 16/3518 hier abrufbar ist: www.landtag.nrw.de.

Freundliche Grüße,
Svenja Schulze

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