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Thomas Kufen
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Frage von Hans-Peter S. •

Frage an Thomas Kufen von Hans-Peter S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Herr Kufen,

warum erkämpfen Sie nicht im Stadtparlament und über die Landes-und Bundespolitischen,den Ihnen ( Abgeordnete/en ), möglichen Wege, um endlich für jeden Abgeordneten gleich, dann der zwingend gesetzlich vorher hier verankerten Verpflichtung, zur Ratifizierung des Internationalen Rechtes,die Bestechung/Vorteilnahme/Korruption/Amtsmissbrauch, endlich unter Strafe zu stellen!

Die BRD, ist das vorletzte Land auf dieser globalisierten Welt, die dieses Internationale Rechtsabkommen, immer noch nicht Ratifiziert haben!!!

Wir leisten es uns, den gewählten Volksvertretern, einen so genannten
" Persilschein", dadurch auszustellen, die bis jetzt keinerlei Strafe zu erwarten haben, das Sie und nur dann, wenn es sich um vorsätzlichen, Amtsmissbrauch/Bestechung/Korruption/Lobbyismus handelt, endlich dafür zur Verantwortung gezogen werden!

Ich bedanke mich im voraus für Ihre, hoffentliche zeitnahe Beantwortung dieser wichtigsten Grundsatzfrage und verbleibe , mit freundlichen Grüßen,

Hans-Peter Schramme

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schramme,

vielen Dank für die Frage zur Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption in Deutschland. Vorab darf ich darauf hinweisen, dass korruptes Verhalten von Politikerinnen und Politikern in Deutschland bereits heute eindeutig strafbar ist. Tatsächlich ist in § 108e des Strafgesetzbuches der Kauf und Verkauf von Stimmen bei Wahlen und Abstimmungen - und damit die Annahme von Bestechungsgeld für die wichtigste Handlung eines Abgeordneten - bereits seit 1994 unter Strafe gestellt. Die Strafvorschrift der "Abgeordnetenbestechung" hat zudem eine Besonderheit: In vollem Umfang strafbar macht sich ein Täter schon dann, wenn er auch nur zur Handlung ansetzt, die nach seinen Plänen zu einem Stimmenkauf oder -verkauf führen soll, ohne dass es zum Kauf oder Verkauf der Stimme kommen muss. Bei den jüngsten Gesetzentwürfen, die zuletzt in allen Fraktionen beraten wurden, ging es daher ausschließlich darum, den geltenden Straftatbestand zu erweitern. Damit sollen die entsprechenden Vorgaben der UN-Konvention gegen Korruption umgesetzt und eine Ratifizierung des Abkommens ermöglicht werden. Ich setze mich daher selbstverständlich im Sinne dieses Übereinkommens dafür ein, Korruption im privatwirtschaftlichen wie auch im öffentlichen Bereich zu verhindern und zu bekämpfen. In Deutschland können wir auf die dabei erzielten Erfolge stolz sein. Auch der Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International verdeutlicht das.

Eine Umsetzung der UN-Konvention in deutsches Recht ist aber rechtlich außerordentlich komplex. Die UN-Konvention unterscheidet nämlich nicht zwischen Amtsträgern und Abgeordneten. Nach dem Grundgesetz sind Abgeordnete jedoch - im Gegensatz zu Beamten - Träger eines freien Mandats. Sie sind keinen Weisungen unterworfen und nur ihrem Gewissen und ihren Wählern verantwortlich. Anders als bei Beamten und Richtern sind Abgeordnete immer auch Interessenvertreter, beispielsweise ihres Wahlkreises.

In einer Regelung, die die Strafvorschrift der Abgeordnetenbestechung erweitert, muss deshalb genau festlegt werden, wo zulässige Einflussnahme auf Abgeordnete endet und wo strafwürdige Einflussnahme beginnt. So verlangt es das Grundgesetz. Dabei darf die ebenfalls verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Mandatsausübung nicht angetastet werden.
Bislang ist dies in keinem Gesetzentwurf nach meiner Kenntnis zufriedenstellend gelungen. So haben es auch die rechtswissenschaftlichen Experten gesehen, die im Rechtsausschuss am 17. Oktober des letzten Jahres dazu öffentlich angehört wurden.

An einem weiteren Gesetzentwurf arbeitet auch der Bundesrat. Auch dieser neue Vorstoß zeigt, dass die rechtlichen Probleme bei der Umsetzung der UN-Konvention bisher nicht gelöst werden konnten. Die parlamentarischen Beratungen gehen daher weiter und auch in der Union werden wir weiter diskutieren, wie eine tragfähige Umsetzung des Übereinkommens erfolgen kann.

Weitergehende Fragen gebe ich gerne an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kufen MdL