Frage von Eckart B. • 26.09.2013
Antwort ausstehend von Norbert Römer SPD
(...) vielen Dank für Ihre Zuschrift. Sie gehen darin auf die politische Auseinandersetzung um die künftige Beamtenbesoldung in NRW ein. Selbstverständlich hat die Opposition das Recht, gegen ein Gesetz zu klagen, wenn sie verfassungsrechtliche Bedenken hat. (...)
(...) Die Höhe der zustehenden Besoldung ist für jeden Beamten und jede Beamtin allein dem Gesetz zu entnehmen. Eine vorläufige Festsetzung der Besoldung,die durch Gesetz zu regeln wäre, ist rechtlich nicht vorgesehen und wäre auch nicht möglich, da dies dem Verfassungsgrundsatz der Gesetzmäßigkeit widersprechen würde. (...)