Frage an Hartmut Ganzke von Stephan W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ganzke,
Sie argumentieren in Ihrer Stellungnahme vom 22.8.2013, dass Sie Michael Jeschke seit Beginn Ihrer anwaltlichen Tätigkeit juristisch vertreten und wegen Ihrer "Schweigepflicht aus dem bestehenden Mandanten-Anwalts-Verhältnis" gegenüber ARD-Plusminus keiner "wie auch immer geartete" Stellungnahme abgeben konnten.
Gleichzeitig beschreiben Sie Ihr finanzielles Engagement so, dass Sie Jeschke "persönlich finanziell unterstützt" hätten und Ihnen dies "als reiner Freundschaftsdienst" erschien.
Ist "persönliche" finanzielle Unterstützung eines Mandanten Bestandteil eines Mandanten-Anwalts-Verhältnisses, oder ist sie nicht vielmehr Ihrer jahrzehntelangen Freundschaft mit Michael Jeschke zuzuordnen - also gerade nicht von der Schweigepflicht des Anwalts abgedeckt?
Inwiefern hat die Schweigepflicht, auf die Sie sich berufen, Sie an der Beantwortung von solchen Fragen der Journalisten gehindert, die sich nur auf das Zurverfügungstellen Ihrer Kreditkarte bezogen, also auf den - in Ihren Worten - "reinen Freundschaftsdienst"?
Hätten Sie nicht schon im Juni die Fragen, die sich nur auf den finanziellen "reinen Freundschaftsdienst" bezogen, beantworten können?
Weiterhin schreiben Sie in Ihrer Stellungnahme vom 22.8.2013: "Mit dem Kenntnisstand von heute würde ich eine ähnliche Hilfe nicht geben".
Da Sie Michael Jeschke aus Ihrer "Jahrzehnte alten Freundschaft" persönlich gut kennen, ihn seit 17 Jahren als Rechtsanwalt vertreten und ihn, laut Ihren Aussagen in BILD vom 10.9.2013, bei seinen Verurteilungen wegen Betrug und Untreue 2002 und 2003 verteidigt haben, frage ich Sie:
Welche für Sie neuen Erkenntnisse über Jeschke und seine Geschäftspraktiken hat die Plusminus-Sendung vom 21.8.2013 enthalten, die Sie nach der Sendung zu einem entscheidend anderen Kenntnisstand als vor der Sendung kommen lassen, weswegen Sie seither "mit dem Kenntnisstand von heute (.) eine ähnliche Hilfe nicht geben" würden?
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Wehmeier