(...) Zu Frage 1: Ich habe Liquids nicht diffamiert, sondern darauf hingewiesen, dass Liquids wie NikotLiquidster und Nikotinkaugummis unter das Arzneimittelgesetz (Bundesgesetz) fallen. Ihre Zulassung muss, wie z.B. bei Nikotinpflastern beantragt werden. (...)
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(...) Tabak ist von diesen Bestimmungen im Arzneimittelgesetz ausgenommen, obwohl er ebenfalls Nikotin enthält. Wenn der Gesetzgeber für dieses Gesetz, das ist in diesem Fall der Bundestag, für Liquids die gleiche Ausnahmeregelung wie für Tabak verfügen würde, könnten sie auch wie Tabak vertrieben werden. (...)
(...) Wie Sie sicher wissen, ging es bei der parlamentarischen Debatte um die Ratifizierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags in Nordrhein-Westfalen, aber auch in anderen Bundesländern, nicht um das Ob des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern um die Frage der Finanzierung und des damit verbundenen Wechsels von der gerätebezogenen zur haushaltsbezogenen Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird - wie Sie wissen - nicht willkürlich festgesetzt, sondern den Landesregierungen und den Länderparlamenten durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs vorgeschlagen. (...)
(...) Ich gebe Ihnen recht, wenn Sie sagen, dass Tabak gravierende und negative Auswirkungen auf die Gesundheit hat. Daher auch unsere Initiative für ein wirksames Nichtraucherschutzgesetz. Ich stelle aber auch fest, dass Liquids noch nicht ausreichend zumindest hier in Deutschland auf ihre gesundheitlichen Auswirkungen geprüft wurden. (...)