Frage an Armin Laschet von Udo L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Laschet,
durch Erlass vom 16.11.2011 hat die Gesundheitsministerin des Landes NRW, Frau Dr. Steffens, für die zuständigen Landes- und kommunalen Aufsichtsbehörden bindend die Vorgehensweise in Hinsicht auf den öffentlichen Verkauf und den Konsum elektronischer Zigaretten festgelegt.
Hierzu die Pressemitteilung:
http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/pressemitteilungsarchiv/pm2011/pm2011216b/index.php
Ich stelle fest, dass die entsprechenden Durchführungsbestimmungen des MGEPA NRW den hierzu geltenden Richtlinien der EU widersprechen. Nach diesen Richtlinien ist die elektronische Zigarette bislang als "Lifestyle"-Produkt ("Genußmittel" in Entsprechung bundesdeutscher Nomenklatur) klassifiziert.
Ein anwaltliches Gutachten (gültig für die Republik Österreich, veröffentlicht unter http://www.belcl.at/Rauchen/Gutachten_Vacarescu.pdf ) , bestätigt meine Annahme, da sich die darin geäußerten Schlussfolgerungen auf bundesdeutsche Normen (AMG) übertragen ließen.
Sofern in Länderkompetenz weitere, gleichlautende Erlasse auf Länder-Ebene erfolgten, wären (nach Hersteller-Angaben) zwischen 1,2 - und 1,5 Millionen bundesdeutscher Konsumenten elektronischer Zigaretten von den Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen betroffen.
Bitte teilen Sie mir mit:
Welche politische Position vertreten Sie in Hinsicht auf den Verkauf und den Konsum elektronischer Zigaretten?
Wie beurteilen Sie die Maßnahmen der Frau Ministerin Dr. Steffens in Hinsicht auf eine fehlende, bundes-einheitliche und EU-konforme Regelung zum Verkauf und zum Konsum elektronischer Zigaretten?
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus,
mit freundlichen Grüßen
Udo Laschet