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Barbara Steffens
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Frage von Klaus W. •

Frage an Barbara Steffens von Klaus W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Steffens,

in Ihrer Pressemeldung über die mögliche Gesundheitsgefahr von E-Zigaretten und Liquids, vor allem nikotinhaltiger, weisen Sie auf fehlende Wissenschaftliche Belege hin.

Diese Aussage ist unrichtig, da inzwischen ausreichend Gutachten anerkannter Wissenschaftler vorliegen, wie meine umfangreichen Recherchen ergaben.

Die Einschätzung von Dr. Poetschke-Langer kann dagegen kaum als wissenschaftlich fundiert, also auch nicht als Entscheidungshilfe für Ihre Aussagen, angesehen werden.

Das Nikotin ein Gift ist, ist hinlänglich bekannt. Den Hauptbestandteil der Liquids, Propylenglykol, ist aber, entgegen Ihrer Aussage, hinreichend ausgeforscht und als unbedenklich eingestuft. Er wird sogar als Lebensmittelzusatz unter der Bezeichnung E15290 durch die EU freigegeben. Propylenglykol findet nicht nur in der Nahrung und in Kosmetika Anwendung sondern auch in Bühnenrauch (z.B. in Diskotheken) und sogar in Asthmasprays Anwendung.

Aroamstoffe und Alkohol, welche ebenfalls in Liquids enthalten sind, sind ebenfalls ausgeforscht und finden in sehr vielen Lebensmitteln Anwendung.

Während bei Tabakwaren Tausende - zum Teil noch unerforschte - Chemische Bestandteile inhaliert werden, sind bei Liquids alle Substanzen bekannt und vergleichweise deutlich "gesünder".

Ein Kraftfahrzeug hat auch vor der Einführung des Katalysators viel mehr Gifte in die Atemluft abgelassen. Die Einführung des Katalysators ist sogar staatlich gefördert worden, da dadurch die Freisetzung von Giften in die Umwelt vermindert wird. Ähnlich verhält es sich mit Rußfiltern für Diesel oder Industrieanlagen

Meine Fragen:
1. Wenn es eine deutlich gesündere Alternative für die herkömmliche Zigarette gibt, warum wird diese öffentlich durch eine Ministerin diffamiert?

2. Wenn es Ihnen um die fehlenden Einnahmen aus der Tabaksteuer gehen sollte, warum führen Sie keine Nikotinsteuer ein?

3. Wäre es möglich, dass Ihre Aussagen das Ergebnis erfolgreicher Lobbyarbeit ist?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Wollborn,
hier sind meine Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen.

Zu Frage 1: Ich habe Liquids nicht diffamiert, sondern darauf hingewiesen, dass Liquids wie Nikotinpflaster und Nikotinkaugummis unter das Arzneimittelgesetz (Bundesgesetz) fallen. Ihre Zulassung muss, wie z.B. bei Nikotinpflastern beantragt werden. Das gleiche gilt dann auch für ihren Verkauf. Sie könnten dort verkauft werden, wo auch Nikotinpflaster und Nikotinkaugummis gekauft werden können, in der Apotheke, sofern sie zugelassen wurden.

Des Weiteren steht fest, dass sie hier in Deutschland noch keiner ausreichenden Prüfung unterzogen wurden und Angaben zur Art und Menge der Inhaltsstoffe nur unzureichend dargeboten werden. Aus diesem Grunde habe ich Verbraucherinnen und Verbraucher zur Vorsicht geraten.

Zu Frage 2: Mein Ressort umfasst die Bereiche Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter. Finanzen und damit Steuern gehören nicht zu meinem Aufgabengebiet.

Zu Frage 3: Unsere Bemühungen um ein wirkungsvolles Nichtraucherschutzgesetz sprechen eindeutig dagegen.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens