Frage von Friedrich Boyens, D. • 28.01.2012
Antwort ausstehend von Bernd Busemann CDU
(...) Daher bitte ich um Verständnis dafür, dass ich weder interne Entscheidungen der Nord/LB noch gerichtliche Verfahren und Entscheidungen bewerte. Die von Ihnen gewünschte rechtliche Beurteilung kann Beurteilungrong>Gericht abschließend vornehmen. (...)
Sehr geehrter Herr Eberth,
(...) Eine Stellungnahme zu dieser Bemerkung habe ich dann am 23.01. im "Morgenmagazin" von ARD und ZDF abgegeben und darin auch erläutert, warum ich nach wie vor zu dieser Aussage stehe. Das mag jede und jeder bewerten, wie sie/er will. (...)
(...) ich stimme schon nicht mit Ihrer Prämisse rechtsethisch begründeter Diskriminierung von Männern überein. (...)