Frage an Harald Noack von Martin E. bezüglich Frauen
Sehr geehrter Herr Noack,
warum machen Sie bei abgeordnetenwatch mit, wenn Sie sich weigern, Fragen inhaltlich zu beantworten?
Warum begründen Sie ihre ethischen Entscheidungen nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes, aber stattdessen nach Kriterien, die Sie verweigern zu erklären?
Wie sehen Ihre Kollegen aus der CDU Ihre Initiativen, darauf hinzuwirken, bestehendes Grundgesetz nach Gusto zu modifizieren, um eine Vorteilnahme von Frauen zu begünstigen?
Ist Ihre Form der juristischen Interpretation Ausdruck des generellen Gestaltungswillen der CDU oder hat man Ihnen bisher einen Freiraum gewährt?
Gibt es Anzeichen, dass der Verfassungsschutz inzwischen auch Abgeordnete der CDU beobachten muss oder dies in naher Zukunft plant?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Eberth
Sehr geehrter Herr Eberth,
Sie haben einen - zumindest moralischen - Anspruch darauf, dass ich Fragen an mich als Abgeordneten beantworte. Sie haben allerdings keinen Anspruch darauf, dass die Antwort in einem von Ihnen gewünschten Sinn ausfällt. Und: beschimpfen lasse ich mich nun schon gar nicht. Bleiben Sie gern bei Ihrer Auffassung, ich bleibe meiner.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Harald Noack