Frage an Harald Noack von Holger S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Noack,
das brauchen Sie auch nicht.
Sie müssen sich jedoch die Frage nach der Legitimität und dem Sinn Ihrer Vorstellungen stellen lassen.
Wie lautet Ihre rechtsethische Begründung, daß gesetzliche Diskriminierung von Männern o.k.ist?
Sie stimmen nicht mit mir überein, daß Gleichstellung zu Qualitätsverlust führt.
Sind Sie der Ansicht, eine Frauen-Quote, sagen wir für die Fußball- Nationalmannschaft schmälerte deren Aussichten auf einen Titelgewinn nicht?
´Gleichstellung´ ist nach den Gesetzen der Logik mit dem Leistungsprinzip unvereinbar. Da dieses Prinzip offenbar für Sie keine Rolle spielt, darf ich nach den Arbeitsplatz- Vergabekriterien in Ihrer Kanzlei fragen.
MfG
Holger Sulz
Guten Tag,
ich stimme schon nicht mit Ihrer Prämisse rechtsethisch begründeter Diskriminierung von Männern überein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Harald Noack