(...) Für Reiten/Kutschfahrten ist das Betreten der Flur im HeNatG ausdrücklich geregelt (§ 7 Abs 1 HeNatG). Fahrradfahren in der Flur bedarf hingegen der Regelung durch Satzungen von Kommunen (§ 7 Abs 3). (...)
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(...) Gerade durch das Ausweisen von örtlichen und regionalen Radwegen und der überall in Feld, Flur und Wald vorhandenen Wegweiser für Radfahrer sehe ich keine "Benachteiligung" der Radfahrer, durch die nicht vorhandene gesetzliche Regelung. Beschränkungen in Feld und Flur für Radfahrer (auf Wegen und Straßen) kenne ich aus meinem regionalen Umfeld nicht! Dennoch kann ich Ihre Fragen verstehen und werde diesen Punkt (im Falle meiner Wahl) in den entsprechenden Arbeitskreis Umwelt einbringen. (...)
(...) Bei der letzten Novelle des Naturschutzgesetzes wurde dieser Aspekt nicht zuletzt auch wegen der Eingabe Ihrer Mountain-Bike-Initiative ausgiebig beraten. (...)
(...) Ihre Frage macht mir bewusst, dass es auch eine bedeutende politische Dimension hat. Sie haben meiner Meinung nach vollkommen Recht, wenn Sie eine Gleichbehandlung verschiedener, aber mit Sicherheit vergleichbarer FreizeitbeschäftiFreizeitbeschäftigungenWald und Flur stattfinden, fordern. Ich bin überzeugt, dass auch durch die Initiative Mountain Bike und ihrer Einstellung zum respektvollem Miteinander von Sport und Natur die notwendige Sensibilität schaffen. (...)
(...) zum Nichtraucherschutz sage ich ganz klar: In Räumen wo sich Raucher und Nichtraucher aufhalten müssen (z.B. Behörden und andere öffentliche Räume) sollte strengstes Rauchverbot gelten! In Gaststätten sollte der Wirt als Unternehmer die Freiheit haben, zu entscheiden ob geraucht werden darf oder nicht. (...)
(...) nach Artikel 59 Absatz 4 ist der Gesetzgeber ermächtigt, einen Beitrag bestimmten Umfangs zu erheben, sofern es die wirtschaftliche Lage der Studierenden, ihrer Eltern oder der sonst unterhaltspflichtigen gestattet. Voraussetzung für die Einführung von Studiengebühren sind somit die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Betroffenen. Daher hat der Gesetzgeber die Sozialverträglichkeit durch ein Darlehensmodell gewährleistet. (...)