Frage an Dirk Landau von Michael K. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Landau,
die CDU-Landesregierung hat -offensichtlich nach Beratung durch das der Bertelsmann Stiftung nahestehende Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) beraten- die Wiedereinführung von Studiengebühren beschlossen. Und das obgleich die hessische Landesverfassung vorsieht, dass die berufliche Erstausbildung in staatlichen Bildungseinrichtungen kostenlos zu erfolgen hat.
Welche Auffassung vertreten Sie zu der Frage der Einführung der Studiengebühren an hessischen Hochschulen angesichts der eindeutigen Gesetzeslage nach der hessischen Landesverfassung?
Mit freundlichen Grüßen
M. Krämer
Sehr geehrter Herr Krämer,
nach Artikel 59 Absatz 4 ist der Gesetzgeber ermächtigt, einen Beitrag bestimmten Umfangs zu erheben, sofern es die wirtschaftliche Lage der Studierenden, ihrer Eltern oder der sonst unterhaltspflichtigen gestattet. Voraussetzung für die Einführung von Studiengebühren sind somit die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Betroffenen. Daher hat der Gesetzgeber die Sozialverträglichkeit durch ein Darlehensmodell gewährleistet. Die Rückzahlung erfolgt nur nach Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen und in moderaten Raten nach erfolgreichem Studienabschluss. Im Übrigen wird der Staatsgerichtshof im Frühjahr die Rechtmäßigkeit des Gesetzes festzustellen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Landau