Dieter Schütz
FDP
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Frage von Tilman K. •

Frage an Dieter Schütz von Tilman K. bezüglich Verkehr

Im Hessischen Naturschutzgesetz ist auch das Betreten von Feld und Flur geregelt. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß (endlich) auch das Radfahren auf Wegen in dieses Betretungsrecht einbezogen wird, so wie es bereits in Sachen Reiten und Kutschfahren der Fall ist.

Wie beurteilen Sie es dabei, daß es für diese kuriose Situation (außer in Rheinland Pfalz) in der Bundesrepublik sonst keine gleichgelagerten Fälle gibt (vgl. z.B. §§ 49 ff. LG NRW) und daß sich in Hessen seit 1981 bislang keine Partei offensiv für eine Abhilfe eingesetzt hat?

Wie erklären Sie es einem „Normalbürger“, daß eine Variante der Freizeitgestaltung (Reiten) zwar im Betretungsrecht enthalten ist, das aber einer anderen mindestens ebenso wenn nicht umfassender im Volke „etablierten“ Variante (Radfahren) konsequent verweigert wird?

Tilman Kluge (Rechtsreferent Deutsche Initiative Mountain Bike - DIMB)

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kluge,

ich beantworte erst jetzt Ihre Frage, weil ich mich mit diesem kniffligen Thema zunächst einmal ausführlicher beschäftigen musste.

Für Reiten/Kutschfahrten ist das Betreten der Flur im HeNatG ausdrücklich geregelt (§ 7 Abs 1 HeNatG). Fahrradfahren in der Flur bedarf hingegen der Regelung durch Satzungen von Kommunen (§ 7 Abs 3). Dies ist in der Tat eine Ungleichbehandlung.

Unabhängig von der aktuellen Rechtslage bin ich der Auffassung, dass die Verantwortlichen der Kommunen vor Ort selbst am besten wissen, wo Radfahren uneingeschränkt möglich ist. Ich wohne in der Touristikhochburg Willingen, ein Paradies für Radfahrer und Mountainbiker. Bei uns findet schon seit zehn Jahren das größte deutsche Mountainbike-Festival mit bis zu 25.000 Besuchern statt. Ich finde, dass dies hier vor Ort im waldeckischen Upland sehr gut funktioniert und durchaus auch beispielhaft für andere hessische Kommunen sein kann. Für die Mountainbiker sind in Wald und Flur aus meiner Sicht mehr als ausreichend Wege, Parcours und Trails ausgewiesen. Hier gibt es keinerlei Beschwerden.

Wir Liberale setzen und im Übrigen für eine starke kommunale Selbstverwaltung ein.

Ich bin der Auffassung, dass alle Bevölkerungsgruppen gleichberechtigt Natur und Landschaft zu Erholungs- und Erlebniszwecken betreten und nutzen dürfen müssen. Einer Überprüfung der jetzigen Regelung im Hessischen Naturschutzgesetz stehe ich deswegen wie die gesamte hessische Landtagsfraktion der FDP offen gegenüber.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Schütz