Portrait von Manfred Görig
Manfred Görig
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Manfred Görig zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Tilman K. •

Frage an Manfred Görig von Tilman K. bezüglich Verkehr

Im Hessischen Naturschutzgesetz ist auch das Betreten von Feld und Flur geregelt. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß (endlich) auch das Radfahren auf Wegen in dieses Betretungsrecht einbezogen wird, so wie es bereits in Sachen Reiten und Kutschfahren der Fall ist.

Wie beurteilen Sie es dabei, daß es für diese kuriose Situation (außer in Rheinland Pfalz) in der Bundesrepublik sonst keine gleichgelagerten Fälle gibt (vgl. z.B. §§ 49 ff. LG NRW) und daß sich in Hessen seit 1981 bislang keine Partei offensiv für eine Abhilfe eingesetzt hat?

Wie erklären Sie es einem „Normalbürger“, daß eine Variante der Freizeitgestaltung (Reiten) zwar im Betretungsrecht enthalten ist, das aber einer anderen mindestens ebenso wenn nicht umfassender im Volke „etablierten“ Variante (Radfahren) konsequent verweigert wird?

Tilman Kluge (Rechtsreferent Deutsche Initiative Mountain Bike - DIMB)

Portrait von Manfred Görig
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kluge,

im § 7 Hessisches Naturschutzgesetz ist das Betreten der Flur umfassend geregelt. Jedermann darf danach auf eigene Gefahr Straßen und Wege und die ungenutzten Grundflächen zum Zwecke der Erholung betreten.
Explizit aufgeführt sind das Reiten und Kutschfahrten auf Straßen und Wegen. Die von Ihnen angesprochene Problematik kann ich so, im Hinblick auf das Radfahren, nicht nachvollziehen. Gerade durch das Ausweisen von örtlichen und regionalen Radwegen und der überall in Feld, Flur und Wald vorhandenen Wegweiser für Radfahrer sehe ich keine "Benachteiligung" der Radfahrer, durch die nicht vorhandene gesetzliche Regelung. Beschränkungen in Feld und Flur für Radfahrer (auf Wegen und Straßen) kenne ich aus meinem regionalen Umfeld nicht! Dennoch kann ich Ihre Fragen verstehen und werde diesen Punkt (im Falle meiner Wahl) in den entsprechenden Arbeitskreis Umwelt einbringen. Damit im Zuge einer von uns vorgesehenen Änderung des Hessischen Naturschutzgesetzes das Radfahren neben Reiten und Kutschfahrten aufgenommen werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Görig