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Portrait von Nina Heidt-Sommer
Antwort von Nina Heidt-Sommer
SPD
• 20.08.2024

Die Länder können die Staatsleistungen an die Kirchen erst ablösen, wenn der Bund ein Grundsätzegesetz nach Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung erlassen hat. Das ist bis heute nicht der Fall.

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