die Antwort auf Ihre Frage lautet JA. Wie es bisher in der Bürgerschaft gehandhabt wird, hatte ich ja bereits geschrieben.
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Ob die Arbeit einer Abgeordneten oder eines Abgeordneten dem Allgemeinwohl dient oder lediglich persönlichen Interessen folgt, ist nicht Gegenstand staatlicher Entscheidungen. Vielmehr kontrolliert das Parlament den Staat – und nicht umgekehrt. Die Entscheidung, wer Politik im Sinne des Allgemeinwohls gestaltet und wer nur die eigenen oder klientelistische Interessen verfolgt, obliegt letztlich den Wähler*innen.

Wir streben eine umfassende Transformation des Bildungssystems an, um den individuellen Bedürfnissen der Schüler*innen und der damit verbundenen persönlichen Lernwege gerecht zu werden.

Da nur verteilt werden kann, was auch vorhanden ist, liegt die Lösung auf der Hand: Die Rentenkasse braucht mehr Geld!

Wir schließen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene jede Koalition mit einer oder mehreren der Systemparteien grundsätzlich aus.

Tierversuche sind Folter. Nur 1 % der Ergebnisse sind übertragbar. Es gibt bessere Alternativen: https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/