Halten Sie es für ausreichend, dass Abgeordnete sich selbst für befangen erklären, oder sollte es verbindliche Regeln für den Umgang mit möglichen Interessenkonflikten geben?
Sie haben ausgeführt, dass Abgeordnete ihre Nebentätigkeiten offenlegen und sich für befangen erklären können. Eva Botzenhart (Grüne) sieht hier dennoch Regelungsbedarf und verweist auf das Lobbyregister des Bundestags, das Abgeordnete erfasst, die neben dem Mandat als Lobbyist*innen tätig sind. Auch Hamburg plant ein Transparenzregister. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine bloße Offenlegung genügt oder ob verbindlichere Regeln nötig wären – insbesondere, wenn ein Mandat erst den Zugang zu politischen Entscheidern eröffnet, der dann für private Interessen genutzt wird. Sehen Sie hier eine Lücke in der bisherigen Regelung? Sollte das neue Transparenzregister sicherstellen, dass Mandat und Lobbytätigkeit nicht vermischt werden?