Frage von Margitta W. • 06.02.2011

Antwort ausstehend von Ines Schwarzarius SPD
(...) In Bezug auf Asylbewerber vollzieht Hamburg wie alle anderen Bundesländer Bundesrecht. So lange über Asylverfahren nicht abschließend entschieden ist, kann nur eine befristete Unterkunft gegeben und nur sehr eingeschränkt eine Arbeitsaufnahme erlaubt werden. Anerkannten Asylbewerbern ist die Aufnahme einer Arbeit wie jedem anderen Bürger ohne Genehmigungspflicht erlaubt. (...)
(...) Es wäre unredlich, Ihnen die Schienenanbindung der beiden Stadtteile Bramfeld und Steilshoop für die kommende Legislaturperiode zuzusagen. Dieses Versprechen kann kein politisch Verantwortlicher geben. (...)