Frage von Angelika S. • 20.09.2022
Antwort ausstehend von Sven Tode SPD
In der Tat bin ich erst durch ihre Frage und den Artikel im Spiegel auf den Widerspruch der Deutschen Bahn aufmerksam geworden. Die Information der Widerspruchserhebung lag mir zuvor nicht vor.
Ich bin über die Befürchtungen der Deutschen Bahn nicht informiert worden.
Bei Arbeitnehmer:innen erfolgt die Auszahlung über die Arbeitgeberin, so dass eine Nichtauszahlung ggf. dort, je nach Betriebsgröße in der Personalabteilung o.ä., angefragt werden könnte.